pocketbit
Softwaredevelopment

Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werk-/ Dienst- Leistungen der pocketbit gmbh
Stand 5.05.2006

A. Geltungsbereich und Angebote

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der pocketbit GmbH gelten je nach vertraglich vereinbartem Leistungsgegenstand für:
- Dienstleistungen
(Beratungs- und Unterstützungsleistungen)
- Softwareerstellung
- Sonstige Werkleistungen

1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine vorherige, schriftliche Zustimmung von der pocketbit gmbh erforderlich. Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenden Vertragspartei schriftlich bestätigt wird. Alle Bestellungen sowie die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) und etwaige besondere Zusicherungen des Werkes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch der pocketbit gmbh. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

1.4 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen Vertrags durch den Kunden und der pocketbit gmbh, in welchem der jeweilige Leistungsumfang im Einzelnen beschrieben wird.

2. Angebote

2.1 Alle Angebote von der pocketbit gmbh sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden bei freibleibenden Angeboten erst durch schriftliche Bestätigung seitens der pocketbit gmbh verbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich der pocketbit gmbh auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.

2.2 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Kunden und von der pocketbit gmbh schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

2.3 Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch der pocketbit gmbh Dritten zugäng-lich machen.

B. Softwareerstellung und sonstige Werkleistungen

1. Vertragsgegenstand
Sämtlichen Leistungen von der pocketbit gmbh gegenüber Unternehmern (im folgenden "Kunde" genannt) für deren gewerbliche Tätigkeit und zum Einsatz in deren Betrieben, die im Rahmen der Herstellung eines Werkes entsprechend den individuellen Anforderungen des Kunden von der pocketbit gmbh erbracht werden und somit schöpferische Leistungen von der pocketbit gmbh darstellen (Werkleistungen), liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.

2. Leistungsumfang

2.1 Der pocketbit gmbh wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

2.2 Leistungsort ist der Sitz von der pocketbit gmbh.

2.3 Der Kunde wird die Bereitstellung der Leistung zur Abnahme schriftlich bestätigen, wenn die pocketbit gmbh das wünscht.

3. Nutzungsrechte

3.1 Die pocketbit gmbh erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages von der pocketbit gmbh erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen.

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der pocketbit gmbh Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

3.3 Wird dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich eingeräumt und wird der Vertrag vom Kunden bis zur vollständigen Fertigstellung der Werkleistungen aus Gründen, die der pocketbit gmbh nicht zu vertreten hat, gekündigt, so erhält der Kunde an den übergebenen Arbeitsergebnissen nur ein einfaches Nutzungsrecht, während bei der pocketbit gmbh ein ausschließliches Nutzungsrecht verbleibt.

4. Versand und Gefahrübergang
Soweit im Zusammenhang mit der Erbringung der Werkleistungen Lieferungen von Gegenständen (z.B. Dokumentationen) erfolgen, gelten für Versand und Gefahrübergang die folgenden Regelungen:
- Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Kunden gegen Transportschäden und -verlust versichert. Tritt ein Transportschaden oder -verlust ein, so muss dies der pocketbit gmbh unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Der beschädigte Gegenstand ist zur Verfügung von der pocketbit gmbh zu halten.
- Mit der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über.
- Der Kunde wird nach dem Eintreffen die äußerliche Beschaffenheit der Sendung und am Tag der Lieferung die Ware unverzüglich untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem Frachtführer schriftlich beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie der pocketbit gmbh und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

5. Implementierung und Einweisung
Die Implementierung von Software und die Einweisung von Bedienungspersonal erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.

6. Abnahme

6.1 Die pocketbit gmbh kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahme). Hierzu gehören: in sich abgeschlossene Phasen zur Erfüllung der spezifizierten Phasen oder Leistungen, in sich abgeschlossene und somit funktionsfähige Teile, in sich abgeschlossene Dokumente oder Teile von Dokumenten.

6.2 Der Kunde wird jede Abnahme (Teilabnahme) der von der pocketbit gmbh erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen. der pocketbit gmbh ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen.

6.3 Die Abnahme von Software erfolgt durch eine Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck vereinbarten oder in Ermangelung einer solchen Vereinbarung von der pocketbit gmbh nach billigem Ermessen festgelegten Testverfahren keine erheblichen Mängel aufweisen.

6.4 Erfolgt innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen oder einer eventuell für die Abnahme vereinbarten Frist, nach Bereitstellung zur Abnahme (Teilabnahme), keine Rüge erheblicher Mängel oder übernimmt der Kunde die Arbeitsergebnisse in seinen Produktivbetrieb, gilt die Abnahme als erfolgt.

7. Sachmangel

7.1 Weist die geschuldete Leistung von der pocketbit gmbh einen Sachmangel auf, kann der Kunde nach Wahl von der pocketbit gmbh Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen.

7.2 Hat der Kunde der pocketbit gmbh nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist gesetzt und verweigert der pocketbit gmbh die Nacherfüllung oder schlagen zwei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Sachmangels innerhalb der Frist fehl, soweit sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, bei einer erheblichen Pflichtverletzung wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn eine Nacherfüllung für der pocketbit gmbh unzumutbar ist. Bei einer unerheblichen Pflichtverletzung kann der Kunde nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen.

7.3 Sofern bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangt werden kann, ist ein solcher Schadensersatzanspruch begrenzt auf 7 % des Werts der vom Fehler betroffenen Leistung, bei mehreren Schadensersatzansprüchen aufgrund von Fehlern jedoch auf höchstens 7 % der nach dem Vertrag zu zahlenden Gesamtvergütung. Weitergehende Ansprüche bei Mängeln sind ausgeschlossen. In keinem Fall haftet der pocketbit gmbh bei Mängeln über die in der Bestimmung „Haftung für sonstige Schäden“ festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.4 Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistung von der pocketbit gmbh von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

7.5 Hat der pocketbit gmbh nach Meldung einer Störung Leistungen für eine Fehlersuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze von der pocketbit gmbh zugrunde gelegt.

7.6 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von der pocketbit gmbh erbrachten Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er in sonstiger Weise eingreift oder wenn der Kunde nach Erkennbarkeit eines Mangels diesen nicht unverzüglich schriftlich bei der pocketbit gmbh rügt, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mangelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Ferner erlischt die Sachmangelhaftung, sofern die Software nicht unter den vertraglich vereinbarten Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

7.7 Für eine ordnungsgemäße Fehlerbeseitigung ist erforderlich, dass der Kunde den Fehler ausreichend beschreibt und dieser so für der pocketbit gmbh bestimmbar wird. Ferner sind der pocketbit gmbh notwendige Unterlagen für die Fehlerbeseitigung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

7.8 Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Leistung eines Zulieferers, beschränkt sich die Haftung von der pocketbit gmbh bei einem Sachmangel zunächst auf die Abtretung des Mangelanspruchs, der der pocketbit gmbh gegen den Zulieferer zusteht. Sofern der Zulieferer die Nacherfüllung verweigert oder für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen Gründen zur Nacherfüllung nicht in der Lage ist, richtet sich der Mangelanspruch des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 7.1 gegen der pocketbit gmbh. Die Verjährungsfrist ist für die Dauer der Inanspruchnahme des Zulieferers gehemmt.

7.9 Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, weil der Leistungsgegenstand nachträglich an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort verbracht wurde.

7.10 Sachmangelansprüche verjähren in einem Jahr nach Abnahme der Leistung. Hat der pocketbit gmbh bestimmte Eigenschaften des Werks garantiert, verjähren die entsprechenden Ansprüche des Kunden ebenfalls in einem Jahr nach Abnahme.

8. Rechtsmangel

8.1 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung im vertraglich vereinbarten Nutzungsumfeld oder falls ein solches nicht vereinbart ist, entsprechend der Dokumentation durch den Kunden Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche von Schutzrechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon der pocketbit gmbh unverzüglich schriftlich zu unterrichten. der pocketbit gmbh wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zum Rechnungspreis zurücknehmen. Letzteres gilt nur, wenn der pocketbit gmbh keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann oder diese nicht zumutbar ist. der pocketbit gmbh wird von diesen Verpflichtungen frei, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter nicht im Einvernehmen mit der pocketbit gmbh handelt.

8.2 Im Hinblick auf die Nutzung der Leistung informiert der pocketbit gmbh den Kunden unverzüglich, soweit ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

8.3 Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

C. Dienstleistungen (Beratungs- und Unterstützungsleistungen)

1. Vertragsgegenstand
Sämtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen, ausgenommen Planungs- und Überwachungsleistungen, von der pocketbit gmbh gegenüber Unternehmern (im folgenden „Kunde“ genannt) für deren gewerbliche Tätigkeit und zum Einsatz in deren Betrieben im Rahmen von Dienstverträgen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.

2. Leistungsumfang

2.1 Die Leistungen von der pocketbit gmbh erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. der pocketbit gmbh übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

2.2 der pocketbit gmbh wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

2.3 Soweit der pocketbit gmbh Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein der pocketbit gmbh gegenüber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.

2.4 der pocketbit gmbh verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen jeweils im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu erbringen.

3. Nutzungsrechte
Sollten die von der pocketbit gmbh erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich, geschützt sein, erhält der Kunde an diesen Leistungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke, sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei der pocketbit gmbh.

4. Schutzrechte Dritter

4.1 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistung im vertraglich vereinbarten Nutzungsumfeld oder falls ein solches nicht vereinbart ist, entsprechend der Dokumentation durch den Kunden Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche von Schutzrechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon der pocketbit gmbh unverzüglich schriftlich zu unterrichten. der pocketbit gmbh wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder die Leistung abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zum Rechnungspreis zurücknehmen. Letzteres gilt nur, wenn der pocketbit gmbh keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann oder diese nicht zumutbar ist. der pocketbit gmbh wird von diesen Verpflichtungen frei, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter nicht im Einvernehmen mit der pocketbit gmbh handelt.

4.2 Im Hinblick auf die Nutzung der Leistung informiert der pocketbit gmbh den Kunden unverzüglich, soweit ihr gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.

4.3 Ansprüche des Kunden wegen eines Rechtsmangels verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

5. Vertragslaufzeit

5.1 Ist im Vertrag keine bestimmte Vertragslaufzeit vorgesehen, kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden.

5.2 Ist der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen worden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen.

5.3 Im Fall einer Kündigung nach der Bestimmung 5.1 hat der Kunde die bis zum Beendigungszeitpunkt von der pocketbit gmbh erbrachten Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen zu vergüten. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig nach der Bestimmung 5.2, hat er neben der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten Vergütung zusätzlich einen Betrag in Höhe von 35% der Vergütung zu zahlen, die für die nach dem Beendigungszeitpunkt noch zu erbringenden Leistungen zu entrichten gewesen wäre. Der Kunde bleibt berechtigt nachzuweisen, dass der pocketbit gmbh infolge der Nichtausführung weiterer Leistungen mehr als 65 % des Werts der restlichen Vergütung an Aufwendungen erspart hat und deshalb nur eine hinter der Vergütung von 35 % zurückbleibende Vergütung beanspruchen kann.

5.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.

E. Allgemeine Bestimmungen

1. Vergütungsanspruch

1.1 Vergütung und Nebenkosten gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und werden im Vertrag festgelegt. Bei einer zeitaufwandsbezogenen Vergütung ist die Höhe der Vergütung pro Zeiteinheit entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters ebenfalls im Vertrag bestimmt.

1.2 Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der der pocketbit gmbh Tätigkeitsberichte abgerechnet, die von jedem der pocketbit gmbh Mitarbeiter mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden. Reisezeiten werden ebenfalls zu dem vereinbarten Honorar-Stundensatz vergütet. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.

1.3 Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, hat der pocketbit gmbh Anspruch auf Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den von der pocketbit gmbh erbrachten Leistungen stehen. Dieser Anspruch orientiert sich an folgenden Projektphasen:
– Vertragsbeginn
– erste Teillieferung (spätestens 6 Monate nach Projektbeginn)
– Bereitstellung zur Abnahme
– Abnahme

1.4 Zusätzlich zur Vergütung berechnet die pocketbit gmbh die entstandenen Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Rechnerkosten) monatlich nachträglich.

1.5 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

1.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von der pocketbit gmbh aufrechnen.

1.7 Wegen eines Mangels kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teils zurückbehalten.

1.8 Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Informationen oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheb-lich über den Schätzungen liegt, die der pocketbit gmbh bei Vertragsabschluss zugrunde gelegt hat, so ist der pocketbit gmbh auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstbegrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.

1.9 Erst nach vollständiger Bezahlung gehen die Rechte an der Leistung von der pocketbit gmbh auf den Kunden über.

2. Leistungen des Kunden

2.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen des Kunden und seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und unentgeltlich für der pocketbit gmbh erbracht werden.

2.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von der pocketbit gmbh bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde
- sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht,
- dafür sorgt, dass den von der pocketbit gmbh eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu dem jeweiligen Rechner und der Software gewährt wird,
- zugunsten der der pocketbit gmbh Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen,
- den der pocketbit gmbh Mitarbeitern rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt,
- den der pocketbit gmbh Mitarbeitern soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden tätig sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.

2.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der pocketbit gmbh alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt der pocketbit gmbh von allen Ansprüchen Dritter frei.

2.4 Von allen der pocketbit gmbh übergebenen Unterla-gen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die der pocketbit gmbh jederzeit unentgeltlich zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der pocketbit gmbh berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet der pocketbit gmbh die Unterlagen zurück.

2.5 Insbesondere hat der Kunde Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

2.6 Erbringt der Kunde eine erforderliche Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

3. Störungen der Leistungserbringung

3.1 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der pocketbit gmbh nicht zu vertreten hat (dazu gehören auch innere Unruhe, höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung), so verschiebt sich der Termin um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase. Die Parteien unterrichten einander unverzüglich ab Kenntnis der Umstände über die Ursache und die Dauer der Verschiebung.

3.2 Liegen diese Voraussetzungen vor und erhöht sich deshalb der Aufwand, kann der pocketbit gmbh auch die Vergütung der Mehraufwendungen verlangen.

3.3 Kommt der pocketbit gmbh schuldhaft mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann der Kunde für die Zeit des Verzugs je vollendete Woche 0,7 % des Werts der Leistung, mit der sich der pocketbit gmbh in Verzug befindet, höchstens jedoch 7 % dieses Werts, als pauschalierten Schadensersatz verlangen, soweit der pocketbit gmbh nicht einen geringeren Schaden nachweist. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung übernimmt der pocketbit gmbh im Fall des Verzugs nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

3.4 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von der pocketbit gmbh vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von der pocketbit gmbh in angemessener Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin auf der Leistungserbringung besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur möglich, wenn der pocketbit gmbh die Verzögerung der Leistungserbringung zu vertreten hat.

3.5 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist die verspätete Zahlung mit acht Prozent (8%) über dem jeweiligen von der Deut-schen Bundesbank gem. § 247 Abs. 2 BGB bekannt gegebenen Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

4. Haftung für sonstige Schäden

4.1 Die Haftung von der pocketbit gmbh aus Verzug, für Sachmängel, Rechtsmängel/ Verletzung von Schutzrechten Dritter ist in den Bestimmungen B.7, B.8 und C.4 abschließend geregelt.

4.2 Im Übrigen haftet der pocketbit gmbh für Schäden wie nachfolgend:

4.3 Für einen Schaden, der auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der pocketbit gmbh zurückzuführen ist, haftet der pocketbit gmbh unbegrenzt. Ferner haftet der pocketbit gmbh unbegrenzt unabhängig vom Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie verschuldensunabhängig für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs.1 BGB. Übernimmt der pocketbit gmbh für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung eine Garantie, so ist eine solche Garantie nur dann für der pocketbit gmbh verbindlich, wenn diese durch der pocketbit gmbh schriftlich erklärt worden ist.

4.4 der pocketbit gmbh haftet für höchstens leicht fahrlässig verursachte Schäden nur in den Fällen der Verletzung so genannter Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und auf deren Einhaltung dieser vertrauen durfte. In den Fällen leicht fahrlässiger Kardinalpflichtverletzung ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung je Schadensereignis ist bei Sachschäden auf 100.000 Euro und bei sonstigen Schäden auf 50.000 Euro begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge. Ist die Gesamtvergütung eines Vertrages niedriger als 50.000 Euro, haftet der pocketbit gmbh für sonstige Schäden jedoch insgesamt nur bis zur Höhe der Gesamtvergütung.

4.5 Aussagen von der pocketbit gmbh über Eigenschaften (Beschaffenheit) der Leistung gelten nur dann als garantiert, wenn diese Aussagen durch der pocketbit gmbh schriftlich erfolgt sind.

4.6 Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung von der pocketbit gmbh, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes begrenzt, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre.

4.7 Die in diesen Bedingungen enthaltene Haftungsbegrenzung findet auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.

4.8 Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt wird, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe von der pocketbit gmbh, der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von der pocketbit gmbh.

4.9 Sämtliche vertraglichen Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.

5. Datenschutz und Geheimhaltung

5.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt bzw. in Form eines Vertrages zugestimmt hat. Personenbezogene Daten, die der pocketbit gmbh von einem Kunden erhält, werden nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und auch dann nur in dem für jeden spezifischen Fall erforderlichen Maße genutzt. Gegenüber staatlichen Stellen werden Daten nur dann offen gelegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.

5.2 der pocketbit gmbh verpflichtet sich, die bekannt gewordenen und ausgetauschten Unterlagen und Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der zur Auftragserledigung definierten Zwecke zu nutzen. Die Mitarbeiter und eventuell eingesetzte Dritte sind zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend zu verpflichten.

6. Referenzangabe
der pocketbit gmbh ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen.

7. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Kunde darf Rechte und Pflichten – insbesondere Abtretungen und Verpfändungen - aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von der pocketbit gmbh auf Dritte übertragen. Die Einwilligung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Soweit für Auslandskunden das in das deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dies ausgeschlossen.

8.2 Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bonn.

9. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag und Schriftformklausel

9.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.

9.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.

pocketbit gmbh, Bonn